// krankenkasse · zuzahlung

Hörgeräte-Zuzahlung 2026: Was Sie wirklich zahlen

Festbetrag, Eigenanteil, Komfortzuzahlung - die drei wichtigsten Geld-Begriffe rund um Kassen-Hörgeräte, verständlich erklärt mit aktuellen Zahlen und Beispielrechnung.

// stand 05·2026 · GKV-festbetrag aktuell seit 2024-04-01
// schnelle antwort

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 € pro Hörgerät - maximal 20 €.

Zusätzlich zahlen Sie den Eigenanteil (Differenz zwischen Listenpreis und Kassen-Festbetrag), wenn Sie ein Gerät über dem Festbetrag wählen. Beim Nulltarif-Gerät zahlen Sie tatsächlich nur die 10 € (×2 bei beidseitiger Versorgung).

704,37 €
Festbetrag GKV pro Ohr
10 €
Zuzahlung pro Gerät
5 Jahre
Bis Neuversorgung

Festbetrag, Eigenanteil, Zuzahlung - was ist was?

Die drei Begriffe werden oft verwechselt, sind aber völlig unterschiedliche Beträge. Hier die saubere Trennung:

  • Festbetrag - Pauschalbetrag, den die GKV pro Hörgerät übernimmt. 2026: 704,37 € pro Ohr (seit 04/2024 unverändert).
  • Gesetzliche Zuzahlung - jeder Versicherte zahlt 10% des Festbetrags, mindestens 5 €, maximal 10 €. Bei Hörgeräten faktisch immer 10 € pro Gerät.
  • Eigenanteil - die Differenz zwischen Geräte-Listenpreis und Festbetrag, wenn Sie ein höherwertiges Gerät wählen. Beim Nulltarif-Gerät = 0 €.

Beispielrechnung: Premium-Versorgung beidseitig

Kostenrechner: Hörgeräte beidseitig

Listenpreis pro Gerät
× 2 Geräte (Listenpreis gesamt)3.780,00 €
− Kassen-Festbetrag (2× 704,37)−1.408,74 €
− üblicher Akustiker-Rabatt−420,00 €
+ gesetzliche Zuzahlung (2× 10 €)+20,00 €
Ihr Eigenanteil1.810,12 €
Praktisch zahlen die wenigsten Patienten den vollen Listenpreis. Akustiker verhandeln pro Gerät individuell - wer ein zweites Angebot einholt, spart oft 300–500 € pro Ohr.

Wer ist von der Zuzahlung befreit?

Befreit sind Kinder unter 18 sowie Erwachsene, die jährlich die Belastungsgrenze (2% des Brutto-Einkommens, bei chronisch Kranken 1%) bereits ausgeschöpft haben. Die Befreiungsbescheinigung stellt Ihre Krankenkasse aus - vor dem Hörgeräte-Kauf vorlegen, sonst müssen Sie zunächst zahlen und später erstattet bekommen.

PKV-Versicherte

Private Krankenversicherungen erstatten je nach Tarif 80–100% der tatsächlichen Hörgeräte-Kosten - meist deutlich mehr als die GKV. Allerdings sind Hörgeräte häufig im Standardtarif begrenzt oder ganz ausgeschlossen - prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen vor dem Kauf.