Festbetrag, Eigenanteil, Zuzahlung - was ist was?
Die drei Begriffe werden oft verwechselt, sind aber völlig unterschiedliche Beträge. Hier die saubere Trennung:
- Festbetrag - Pauschalbetrag, den die GKV pro Hörgerät übernimmt. 2026: 704,37 € pro Ohr (seit 04/2024 unverändert).
- Gesetzliche Zuzahlung - jeder Versicherte zahlt 10% des Festbetrags, mindestens 5 €, maximal 10 €. Bei Hörgeräten faktisch immer 10 € pro Gerät.
- Eigenanteil - die Differenz zwischen Geräte-Listenpreis und Festbetrag, wenn Sie ein höherwertiges Gerät wählen. Beim Nulltarif-Gerät = 0 €.
Beispielrechnung: Premium-Versorgung beidseitig
Kostenrechner: Hörgeräte beidseitig
Praktisch zahlen die wenigsten Patienten den vollen Listenpreis. Akustiker verhandeln pro Gerät individuell - wer ein zweites Angebot einholt, spart oft 300–500 € pro Ohr.
Wer ist von der Zuzahlung befreit?
Befreit sind Kinder unter 18 sowie Erwachsene, die jährlich die Belastungsgrenze (2% des Brutto-Einkommens, bei chronisch Kranken 1%) bereits ausgeschöpft haben. Die Befreiungsbescheinigung stellt Ihre Krankenkasse aus - vor dem Hörgeräte-Kauf vorlegen, sonst müssen Sie zunächst zahlen und später erstattet bekommen.
PKV-Versicherte
Private Krankenversicherungen erstatten je nach Tarif 80–100% der tatsächlichen Hörgeräte-Kosten - meist deutlich mehr als die GKV. Allerdings sind Hörgeräte häufig im Standardtarif begrenzt oder ganz ausgeschlossen - prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen vor dem Kauf.