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Ver­si­che­rung für Hörgeräte

Lohnt sich eine Versicherung

Im Schnitt kosten Hör­ge­räte zwi­schen 500€ und 2.500€ – pro Ohr, wohl­ge­merkt.

Die Kran­ken­kas­sen bezu­schus­sen diese zwar, aber nur alle fünf bis sechs Jahre und auch nicht in unbe­grenz­ter Höhe. Bei einer so teuren Anschaf­fung ist es also nahe­lie­gend, dass schnell die Frage nach einer eige­nen Hör­ge­rä­te­ver­si­che­rung im Raum steht. Und diese ist durch­aus berech­tigt, aber gar nicht so ein­fach zu beant­wor­ten. Grund­sätz­lich ist das Ver­si­chern der eige­nen Hör­ge­räte bei vielen Anbie­tern mög­lich und bereits ein häufig ange­bo­te­ner Teil des Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­tes. Trotz­dem gilt es, eine Ver­si­che­rung zu finden, die zur per­sön­li­chen Situa­tion passt und die den eige­nen Bedarf umfas­send abdeckt. Wann eine Hör­ge­rä­te­ver­si­che­rung Sinn macht und worauf Sie vor Ver­trags­ab­schluss achten soll­ten, ver­ra­ten wir Ihnen im Folgenden.

Hör­ge­räte-Ver­si­che­rung vergleichen

Ein Ser­vice von Ver­si­che­rungs­mak­ler Finanzgewissen(Covomo). Der Ver­trags­ab­schluss erfolgt nicht über hoer-gut.com

Hör­ge­rä­te­ver­si­che­rung: Tipps & Tricks zum rich­ti­gen Versichern

Soll­ten Sie sich für eine Hör­ge­rä­te­ver­si­che­rung inter­es­sie­ren, geht es zunächst darum, den eige­nen Bedarf zu klären. Wie bei fast allen Ver­si­che­run­gen ist das Ver­si­chern auch hier eine Kosten-Nutzen-Abwä­gung. Sind Sie im Besitz eines teuren Hör­sys­tems mit umfas­sen­der Son­der­aus­stat­tung, wiegt ein Ver­lust der Hör­hil­fen womög­lich schwer. Haben Sie sich ohne­hin für ein güns­ti­ges Modell ent­schie­den, dessen Kosten die Kasse kom­plett trägt, lohnt sich eine eigene Hör­ge­rä­te­ver­si­che­rung viel­leicht gar nicht.

Sinn­voll ist es immer, sich vor Abschluss einer Ver­si­che­rung bera­ten zu lassen. Im Fall der Hör­ge­rä­te­ver­si­che­rung können Sie sich sowohl an Ihren Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker wenden, aber auch an die großen Versicherungsgesellschaften.

Was deckt eine Hör­ge­rä­te­ver­si­che­rung ab?

Nicht jede Hör­ge­rä­te­ver­si­che­rung ist gleich. Auf dem Markt finden Sie die ver­schie­dens­ten Ver­si­che­run­gen mit gänz­lich unter­schied­li­chen Leis­tungs­spek­tren. Gleich sind in der Regel die grund­le­gen­den Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen wie z.B. ein welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz für jede Art von Hör­ge­rä­ten inkl. Absi­che­rung der wich­tigs­ten Risi­ken. Unter­schiede zeigen sich haupt­säch­lich bei den erstat­tungs­fä­hi­gen Scha­dens­fäl­len, beim Ver­si­che­rungs­bei­trag (Ver­si­che­rungs­prä­mie) und der Höhe des Selbst­be­halts.

Abge­deckt durch eine Hör­ge­rä­te­ver­si­che­rung sind in der Regel:

  • Beschä­di­gung, Bruch oder Zer­stö­rung der Hörgeräte
  • Schä­den auf­grund von Bedien­feh­lern bzw. unsach­ge­mä­ßer Handhabung
  • Schä­den durch Wasser oder Feuchtigkeit
  • Ver­lust oder Dieb­stahl der Geräte
  • Kosten für Zube­hör wie Schläu­che oder Otoplastiken

Wich­tig ist, dass der geschlos­se­nen Ver­si­che­rung die “All­ge­mei­nen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen” (AVB) für Hör­ge­räte zugrunde liegen, auf die Sie sich im Scha­dens­fall beru­fen können. Hier finden Sie ein Bei­spiel, wie die Ergo Ver­si­che­rung ihre Hör­ge­rä­te­ver­si­che­rung konzipiert.

Wann zahlt die Hörgeräteversicherung?

Nicht immer ist eine Hör­ge­rä­te­ver­si­che­rung im Scha­dens­fall der erste Ansprech­part­ner. Kleine Repa­ra­tu­ren, die im Zuge der regel­mä­ßi­gen Pflege und War­tung der Geräte nötig sind, müssen Sie im Grunde nicht sepa­rat ver­si­chern, wie z.B. den Aus­tausch des Schall­schlauchs. Denn nach jedem Hör­ge­rä­te­kauf greift für einen Zeit­raum von fünf bis sechs Jahre eine Ser­vice­pau­schale der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen (ins­ge­samt ca. 190€ pro Gerät), die genau für solche klei­nen Aus­bes­se­run­gen gedacht ist.

Ist diese Pau­schale jedoch auf­ge­braucht oder der Scha­den größer als die vor­ge­se­hene Summe, tritt der Ver­si­che­rungs­fall ein. Und hier wird nun genau hin­ge­se­hen, was Sie mit der gewähl­ten Hör­ge­rä­te­ver­si­che­rung alles haben ver­si­chern lassen. Ist der ent­stan­dene Scha­den Teil der gewähl­ten Ver­si­che­rung, über­nimmt diese in der Regel auch die Kosten. Aber nicht in jedem Fall kom­plett. Nahezu jede Hör­ge­rä­te­ver­si­che­rung beinhal­tet eine Selbst­be­tei­li­gung, die meist abhän­gig vom Anschaf­fungs­wert der Hör­ge­räte aus­fällt. Achten Sie daher in jedem Fall darauf, dass die Ver­si­che­rung dem ver­si­cher­ten Gerät ange­mes­sen ist. Für güns­tige Hör­ge­räte sollte der fest­ge­legte Selbst­be­halt nicht zu teuer sein. Ein guter Richt­wert sind 25 bis 35 Pro­zent Selbst­be­tei­li­gung vom Anschaf­fungs­wert beim Neu­kauf der Hörhilfen.

Was kostet es, Hör­ge­räte zu versichern?

Der Bei­trag ori­en­tiert sich an Leis­tungs­um­fang und Wert der Geräte, die Sie ver­si­chern wollen. Die Ver­si­che­rungs­summe sollte den Kauf­preis inkl. des Zube­hörs umfas­sen (brutto). Es gibt sowohl Hör­ge­rä­te­ver­si­che­run­gen, bei denen ledig­lich ein ein­ma­li­ger Betrag gezahlt wird, aber auch solche, die monat­li­che oder jähr­li­che Bei­trags­zah­lun­gen vor­se­hen. Pro 1.000€ Ver­si­che­rungs­summe soll­ten Sie mit einem Ver­si­che­rungs­bei­trag von ins­ge­samt rund 80€ kal­ku­lie­ren. Kinder und Senio­ren (ab ca. 85 Jahre) müssen meist noch einen Auf­schlag zahlen, der bis zu 50 Pro­zent aus­ma­chen kann.

Wich­tig sind beim Ver­si­chern aber nicht nur die blan­ken Zahlen, son­dern auch die Lauf­zeit der Hör­ge­rä­te­ver­si­che­rung. Für ältere Geräte genügt eine kurze Lauf­zeit, bei neuen Hör­ge­rä­ten soll­ten es jedoch etwa fünf bis sechs Jahre sein. Manche ver­si­chern Hör­ge­räte auch nur für maxi­mal 4 Jahre. Zumin­dest sollte die Hör­ge­rä­te­ver­si­che­rung ansatz­weise so lange laufen, bis die Kran­ken­kasse den Kauf neuer Hör­sys­teme erneut bezuschusst.

Die rich­tige Ver­si­che­rung für Ihre Hörgeräte

Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach Hör­ge­rä­te­akus­ti­kern in Ihrer Nähe, die Sie zur pas­sen­den Ver­si­che­rung bera­ten können. Nutzen Sie hier­für ein­fach unser Anfra­ge­for­mu­lar oben auf der Seite.

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