Versicherung für Hörgeräte
Lohnt sich eine Versicherung? Ihr Ohrpilot:
Im Schnitt kosten Hörgeräte zwischen 500€ und 2.500€ – pro Ohr, wohlgemerkt.
Die Krankenkassen bezuschussen diese zwar, aber nur alle fünf bis sechs Jahre und auch nicht in unbegrenzter Höhe. Bei einer so teuren Anschaffung ist es also naheliegend, dass schnell die Frage nach einer eigenen Hörgeräteversicherung im Raum steht. Und diese ist durchaus berechtigt, aber gar nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich ist das Versichern der eigenen Hörgeräte bei vielen Anbietern möglich und bereits ein häufig angebotener Teil des Versicherungsangebotes. Trotzdem gilt es, eine Versicherung zu finden, die zur persönlichen Situation passt und die den eigenen Bedarf umfassend abdeckt. Wann eine Hörgeräteversicherung Sinn macht und worauf Sie vor Vertragsabschluss achten sollten, verraten wir Ihnen als Ohrpilot im Folgenden.
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Hörgeräteversicherung: Tipps & Tricks zum richtigen Versichern vom Ohrpilot
Sollten Sie sich für eine Hörgeräteversicherung interessieren, geht es zunächst darum, den eigenen Bedarf zu klären. Wie bei fast allen Versicherungen ist das Versichern auch hier eine Kosten-Nutzen-Abwägung. Sind Sie im Besitz eines teuren Hörsystems mit umfassender Sonderausstattung, wiegt ein Verlust der Hörhilfen womöglich schwer. Haben Sie sich ohnehin für ein günstiges Modell entschieden, dessen Kosten die Kasse komplett trägt, lohnt sich eine eigene Hörgeräteversicherung vielleicht gar nicht.
Sinnvoll ist es immer, sich vor Abschluss einer Versicherung beraten zu lassen. Im Fall der Hörgeräteversicherung können Sie sich sowohl an Ihren Hörgeräteakustiker wenden, aber auch an die großen Versicherungsgesellschaften.
Was deckt eine Hörgeräteversicherung ab?
Nicht jede Hörgeräteversicherung ist gleich. Auf dem Markt finden Sie die verschiedensten Versicherungen mit gänzlich unterschiedlichen Leistungsspektren. Gleich sind in der Regel die grundlegenden Versicherungsleistungen wie z.B. ein weltweiter Versicherungsschutz für jede Art von Hörgeräten inkl. Absicherung der wichtigsten Risiken. Unterschiede zeigen sich hauptsächlich bei den erstattungsfähigen Schadensfällen, beim Versicherungsbeitrag (Versicherungsprämie) und der Höhe des Selbstbehalts.
Abgedeckt durch eine Hörgeräteversicherung sind in der Regel:
- Beschädigung, Bruch oder Zerstörung der Hörgeräte
- Schäden aufgrund von Bedienfehlern bzw. unsachgemäßer Handhabung
- Schäden durch Wasser oder Feuchtigkeit
- Verlust oder Diebstahl der Geräte
- Kosten für Zubehör wie Schläuche oder Otoplastiken
Wichtig ist, dass der geschlossenen Versicherung die “Allgemeinen Versicherungsbedingungen” (AVB) für Hörgeräte zugrunde liegen, auf die Sie sich im Schadensfall berufen können. Hier finden Sie ein Beispiel, wie die Ergo Versicherung ihre Hörgeräteversicherung konzipiert.
Wann zahlt die Hörgeräteversicherung?
Nicht immer ist eine Hörgeräteversicherung im Schadensfall der erste Ansprechpartner. Kleine Reparaturen, die im Zuge der regelmäßigen Pflege und Wartung der Geräte nötig sind, müssen Sie im Grunde nicht separat versichern, wie z.B. den Austausch des Schallschlauchs. Denn nach jedem Hörgerätekauf greift für einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahre eine Servicepauschale der gesetzlichen Krankenkassen (insgesamt ca. 190€ pro Gerät), die genau für solche kleinen Ausbesserungen gedacht ist.
Ist diese Pauschale jedoch aufgebraucht oder der Schaden größer als die vorgesehene Summe, tritt der Versicherungsfall ein. Und hier wird nun genau hingesehen, was Sie mit der gewählten Hörgeräteversicherung alles haben versichern lassen. Ist der entstandene Schaden Teil der gewählten Versicherung, übernimmt diese in der Regel auch die Kosten. Aber nicht in jedem Fall komplett. Nahezu jede Hörgeräteversicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung, die meist abhängig vom Anschaffungswert der Hörgeräte ausfällt. Achten Sie daher in jedem Fall darauf, dass die Versicherung dem versicherten Gerät angemessen ist. Für günstige Hörgeräte sollte der festgelegte Selbstbehalt nicht zu teuer sein. Ein guter Richtwert sind 25 bis 35 Prozent Selbstbeteiligung vom Anschaffungswert beim Neukauf der Hörhilfen.
Was kostet es, Hörgeräte zu versichern?
Der Beitrag orientiert sich an Leistungsumfang und Wert der Geräte, die Sie versichern wollen. Die Versicherungssumme sollte den Kaufpreis inkl. des Zubehörs umfassen (brutto). Es gibt sowohl Hörgeräteversicherungen, bei denen lediglich ein einmaliger Betrag gezahlt wird, aber auch solche, die monatliche oder jährliche Beitragszahlungen vorsehen. Pro 1.000€ Versicherungssumme sollten Sie mit einem Versicherungsbeitrag von insgesamt rund 80€ kalkulieren. Kinder und Senioren (ab ca. 85 Jahre) müssen meist noch einen Aufschlag zahlen, der bis zu 50 Prozent ausmachen kann.
Wichtig sind beim Versichern aber nicht nur die blanken Zahlen, sondern auch die Laufzeit der Hörgeräteversicherung. Für ältere Geräte genügt eine kurze Laufzeit, bei neuen Hörgeräten sollten es jedoch etwa fünf bis sechs Jahre sein. Manche versichern Hörgeräte auch nur für maximal 4 Jahre. Zumindest sollte die Hörgeräteversicherung ansatzweise so lange laufen, bis die Krankenkasse den Kauf neuer Hörsysteme erneut bezuschusst.
Die richtige Versicherung für Ihre Hörgeräte
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