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ZUZAH­LUNGS­FREIE HÖRGERÄTE

Seit dem 1. Novem­ber 2013 wurde der Fest­be­trag, den gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen für Hör­ge­räte zahlen, deut­lich erhöht.

Zwi­schen den GKV und den Hör­ge­rä­te­akus­ti­kern wurden dies­be­züg­lich Ver­träge für Kas­sen­ge­räte abge­schlos­sen. Außer­dem sehen diese vor, dass jeder Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker seinem Kunden min­des­tens ein Hör­ge­rät ohne Zuzah­lung anbie­ten muss. In der Rea­li­tät trifft dies jedoch nicht immer zu, wie Recher­chen des ZDF-Maga­zins WISO erga­ben. Sowohl WISO als auch Betrof­fene emp­feh­len, dass jeder, der ein Hör­ge­rät benö­tigt, nicht nur einem Akus­ti­ker ver­trauen sollte. Min­des­tens zwei bis drei Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker soll­ten zur Bera­tung auf­ge­sucht werden.

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Hör­ge­räte ohne Zuzahlung

Die ver­schie­de­nen Hör­ge­räte-Modelle werden hin­sicht­lich ihrer Preise in drei Klas­sen unter­teilt. Das sind neben den Gerä­ten ohne Zuzahlung:

  • die Ein­stiegs­klasse mit einem Min­dest­preis von 10 Euro pro Gerät
  • die Mit­tel­klasse mit Prei­sen etwa zwi­schen 500 und 1.200 Euro pro Gerät
  • sowie die Ober­klasse, deren Preis­la­gen zwi­schen 1.200 und 1.800 Euro variieren

Nach oben sind keine Gren­zen gesetzt. Das bedeu­tet, je tech­nisch aus­ge­reif­ter und besser aus­ge­stat­tet das Gerät ist, umso teurer wird es. Dabei spielt natür­lich auch die Optik eine nicht uner­heb­li­che Rolle. Die meis­ten wün­schen sich win­zige, kaum sicht­bare Geräte, was sich auch auf den Preis niederschlägt.

Min­dest­an­for­de­run­gen an zuzah­lungs­freie Kassengeräte

Ein­stiegs­mo­delle begin­nen mit einer Preis­spanne zwi­schen 10 und 20 Euro Zuzah­lung und erfül­len in jedem Falle die tech­ni­schen Min­dest­an­for­de­run­gen. Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker haben sich ver­pflich­tet, dass alle ange­bo­te­nen Geräte diesen Min­dest­stan­dard erfül­len. Dazu gehö­ren eine voll­di­gi­tale Aus­stat­tung und außerdem:

  • vier Fre­quenz­ka­näle
  • drei wähl­bare Hörprogramme
  • Rück­kopp­lungs­un­ter­drü­ckung
  • Ver­stär­kerleis­tung von bis zu 75 Dezibel
  • auto­ma­tisch anpass­bare Einstellung
  • Stör­schall­re­du­zie­rung

Diesen Min­dest­an­for­de­run­gen genü­gen selbst Geräte der unte­ren Preis­ka­te­go­rie. Auch zuzah­lungs­freie Hör­ge­räte müssen dem aktu­el­len tech­ni­schen Stand ent­spre­chen. So eignet sich ein kos­ten­freies Hör­ge­rät ohne Zuzah­lung für die Grund­ver­sor­gung und ermög­licht in ruhi­gen Hör­si­tua­tio­nen, die Worte des Gegen­übers zu verstehen. 

Modelle ohne Zuzahlung

Natür­lich werden Hör­ge­rä­te­tech­ni­ker nicht nur Kas­sen­ge­räte emp­feh­len, son­dern immer auch teure Geräte mit tech­nisch bes­se­rer Aus­stat­tung. Doch in eini­gen Fällen rei­chen zuzah­lungs­freie Modelle völlig aus. Auch diese ver­fü­gen bereits über die voll­di­gi­tale Tech­nik. Diese Anbie­ter führen u.a. zuzah­lungs­freie Hör­ge­räte bzw. beson­ders güns­tige Modelle:

  • Widex – einige Modelle der Bravo Reihe
  • Unitron – einige Modelle der Shine Reihe
  • Phonak – Milo und Milo Plus sowie Audéo S Basic
  • Inte­ron – Modell­rei­hen Start und Stage
  • Audio Ser­vice – Modell­reihe Nova 2

Meist sind Hinter-dem-Ohr-Hör­ge­räte von der Zuzah­lung befreit. Einige In-Ohr-Hör­hil­fen können aber eben­falls Kas­sen­ge­räte sein, bei­spiels­weise die Kind Hör­ge­räte zum Null­ta­rif in ver­schie­de­nen Bau­for­men und Model­len. Bei ande­ren Akus­ti­kern, zu denen auch Geers zählt, erhal­ten Sie kos­ten­freie Hör­ge­räte auch vom Her­stel­ler Siemens.

Sind Hör­ge­räte ohne Zuzah­lung wirk­lich gratis?

“Keine Kosten”, so ver­spricht es die Wer­bung. Der Weg zum Hör­ge­rät ist der übli­che. Der HNO-Arzt unter­sucht den Pati­en­ten und testet sein Gehör. Bei ent­spre­chen­der Schwer­hö­rig­keit stellt er eine Ver­ord­nung aus. Die Kran­ken­kasse über­nimmt die Kosten – jeden­falls den gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Regel­be­trag. Darin sind die Ein­stel­lungs- und Anpas­sungs­kos­ten für den Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker sowie even­tu­elle Repa­ra­tu­ren ent­hal­ten.

Völlig gratis sind Hör­ge­räte ohne Zuzah­lung aber nicht. Für jeden Nutzer fallen 10 Euro pro Hör­ge­rät als Rezept­ge­bühr an, sobald er die ärzt­li­che Ver­ord­nung ein­löst. Das sind also maxi­mal 20 Euro, wenn zwei Hör­ge­räte nötig sind. Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker stel­len geeig­nete Kas­sen­ge­räte zur Ver­fü­gung, die im Rahmen der Zuzah­lung der Kran­ken­kas­sen liegen – bei nor­ma­ler Hör­schwä­che bis maxi­mal 784,94€ (inkl. 7% MwSt.) für das erste Hör­ge­rät und maxi­mal 627,95€ (inkl. 7% MwSt.) für das zweite Gerät. Wer ein schi­cke­res und tech­nisch besser aus­ge­stat­te­tes Gerät wünscht, muss dafür die Dif­fe­renz aus eige­ner Tasche tragen. Die Hör­ge­rä­te­tech­ni­ker bieten gene­rell ein Pro­be­tra­gen an, so dass Betrof­fene das für ihr Hör­pro­blem geeig­nete Gerät leich­ter finden.

Neben­kos­ten des Gerä­tes, wie Bat­te­rie­kos­ten, können leicht ins Geld gehen. Sie werden von den Kran­ken­kas­sen nur für Jugend­li­che unter 18 Jahren über­nom­men. Hier lohnt sich der Ver­gleich mit dem Ver­sand­han­del. Eben­falls werden Funk­über­tra­gungs- und Licht­si­gnal­an­la­gen sowie Tele­fon­hör­hil­fen nicht von der gesetz­li­chen Kran­ken­kasse über­nom­men. Aller­dings ent­schied dazu bereits das Bun­des­so­zi­al­ge­richt in Ein­zel­fäl­len zuguns­ten Betroffener.

Kas­sen­ge­räte vs. High-Tech-Geräte – wo liegen die Unterschiede?

Im Gegen­satz zur Min­dest­aus­stat­tung eines Hör­ge­rä­tes ohne Zuzah­lung bieten die High-End-Hör­ge­räte mit Zuzah­lung noch eini­ges mehr an Kom­fort. Sie reagie­ren etwa auto­ma­tisch auf das Umfeld. Mit­tels bestimm­ter Pro­gramme werden Richt­mi­kro­phone ent­spre­chend gesteu­ert oder der Schall beson­ders ver­ar­bei­tet und gefil­tert. Dadurch wird die Sprach­ver­ständ­lich­keit ent­schei­dend ver­bes­sert.

Wei­ter­hin bestechen die hoch­wer­ti­ge­ren Hör­ge­räte gegen­über Gerä­ten ohne Zuzah­lung durch eine kom­for­ta­blere Bedie­nung und einen ange­neh­me­ren, natür­li­chen Klang. Weil der Stör­schall sehr gut unter­drückt wird, ist das Hör­erleb­nis ins­ge­samt besser. In den höhe­ren Preis­klas­sen werden Schnitt­stel­len zu wei­te­ren Gerä­ten zur Ver­fü­gung gestellt. Damit können zum Bei­spiel Handys oder Fern­seh­ge­räte besser gehört werden, wobei ent­spre­chende Optio­nen und eine leichte Hand­ha­bung für Hör­kom­fort sorgen.

Tipps für die Geräteauswahl

Beim Test-Hören ist leider nicht der erste Ein­druck ent­schei­dend. Unmit­tel­bar nach der Anpas­sung der Hör­ge­räte oder in den eige­nen vier Wänden sind die Unter­schiede zwi­schen Hör­ge­rä­ten ohne Zuzah­lung und zuzah­lungs­pflich­ti­gen Gerä­ten nicht sofort zu hören. Zunächst müssen sich Gehör sowie Gehirn an die „ver­lo­ren gegan­ge­nen“ Ein­drü­cke gewöh­nen. Es muss sie wieder neu erler­nen oder die rich­tige Ver­ar­bei­tung trai­nie­ren.

In schwie­ri­gen Hör-Situa­tio­nen (z. B. hoher Geräusch­pe­gel, lautes Umfeld, Durch­ein­an­der in Unter­hal­tun­gen) lassen sich Qua­li­täts­un­ter­schiede am besten erken­nen. Das gilt auch für die Lieb­ha­ber von Kino oder Thea­ter. In Umge­bun­gen mit viel­fäl­ti­gen Geräu­schen werden wich­tige und wert­volle Erfah­run­gen pro oder kontra das rich­tige Hör­ge­rät gesam­melt. Des­halb soll­ten nicht nur güns­tige Hör­ge­räte ohne Zuzah­lung getes­tet werden, son­dern auch Modelle höher­prei­si­ger Kate­go­rien, um die Vor­teile der bes­se­ren Tech­no­lo­gie ken­nen­zu­ler­nen. Achten Sie beim Pro­be­tra­gen u.a. auf folgendes:

  • Lassen Sie sich vom Hör­ge­rä­te­tech­ni­ker bes­sere Hör­ge­räte in Bezug auf deren Fähig­kei­ten erklä­ren und zeigen.
  • Ver­glei­chen Sie Hör­ge­räte der unter­schied­li­chen Leis­tungs­klas­sen beim Akus­ti­ker und beim Pro­be­tra­gen in unter­schied­li­chen Situationen.
  • Qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gere Hör­ge­räte lassen sich besser indi­vi­du­ell anpas­sen. Pro­bie­ren Sie es aus.
  • Sie sollen nicht nur öfter etwas ver­ste­hen können, son­dern wieder besser hören. Das beginnt bei Geräu­schen und zeigt sich in schwie­ri­gen Hör­si­tua­tio­nen, in denen Sie idea­ler­weise ein­zelne Worte und Stim­men ver­ste­hen und zuord­nen können.
  • Ver­glei­chen Sie den Bedien­auf­wand und Kom­fort: Müssen Sie häufig Ihre Ein­stel­lun­gen ändern oder passt sich das Gerät auto­ma­tisch an?

Unser Fazit für zuzah­lungs­freie Hörgeräte

Hör­ge­räte ohne Zuzah­lung müssen nicht unbe­dingt schlecht sein. In eini­gen Fällen rei­chen sie auch aus, um wieder rich­tig zu hören und zu ver­ste­hen. Sehr oft lohnen sich jedoch ein Ver­gleich und die Anwen­dung einer bes­se­ren Tech­no­lo­gie. Es sollte nicht außer Acht gelas­sen werden, dass Hör­ge­räte stän­dige Beglei­ter sind und gutes Hören und Ver­ste­hen die Lebens­qua­li­tät ent­schei­dend ver­bes­sern.

Lassen Sie sich des­halb bei ver­schie­de­nen Hör­ge­rä­te­akus­ti­kern über zuzah­lungs­freie Kas­sen­ge­räte bera­ten. Nutzen Sie hier­für gern unse­ren kos­ten­freien Ver­mitt­lungs­ser­vice über unser Kon­takt­for­mu­lar. Hör­ge­rät­akus­ti­ker aus Ihrer Nähe melden sich bei Ihnen und ver­ein­ba­ren mit Ihnen einen unver­bind­li­chen Termin.

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