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Hör­ge­räte zum Nulltarif

Der Kauf neuer Hör­ge­räte kann schnell zu einer kost­spie­li­gen Ange­le­gen­heit werden.

Preise in Höhe von 1.000 oder 2.000 Euro pro Hör­ge­rät sind keine Sel­ten­heit. Doch für Men­schen, die sich das nicht leis­ten können oder wollen, gibt es Alter­na­ti­ven. Zuzah­lungs­freie Hör­ge­räte, im Laden meist als Hör­ge­räte zum Null­ta­rif bezeich­net werden, ver­ei­nen eine solide Tech­nik und einen guten Preis. Ob sie jedoch mit den teuren Hör­ge­rä­ten mit­hal­ten können und wie genau Sie an Hör­ge­räte zum Null­ta­rif kommen, lesen Sie im Folgenden.

Hör­ge­räte zum Null­ta­rif: Was sie leis­ten, was sie kosten (dürfen)

Um Hör­ge­räte zum Null­ta­rif zu bekom­men, benö­ti­gen Pati­en­ten eine Ver­ord­nung vom Fach­arzt. Der erste Schritt führt also immer zum HNO-Arzt, der eine indi­vi­du­elle Dia­gnose stel­len muss. Mit­hilfe eines Hör­tests kann der Fach­arzt den Grad der Schwer­hö­rig­keit genau bestim­men und ein Hör­ge­rät ver­ord­nen. Denn nur, wenn diese Ver­ord­nung des Arztes vor­liegt, über­neh­men die Kran­ken­kas­sen die Kosten der Hör­hil­fen. Bevor es also an die Frage geht, ob nun Kind, Geers oder Sie­mens Hör­ge­räte inter­es­sant für Sie sein könn­ten, brau­chen Sie die ärzt­li­che Bestä­ti­gung für die Not­wen­dig­keit einer Hörhilfe.


Null­ta­rif ist nicht gleich Nulltarif

In Deutsch­land ist es gesetz­lich gere­gelt, dass hör­ge­schä­digte Men­schen die Kosten ihrer Hör­ge­räte von den Kassen erstat­tet bekom­men. Aber nicht bis zu einer belie­bi­gen Höhe, son­dern nur im Rahmen der maxi­ma­len Erstat­tungs­höhe. Diese ori­en­tiert sich zwar an den vom GKV-Spit­zen­ver­band fest­ge­leg­ten Sätzen, unter­schei­det sich von Kasse zu Kasse teil­weise aber erheb­lich. Die maxi­male Erstat­tungs­höhe liegt der­zeit bei 784,94 € (inkl. 7% MwSt.) für Pati­en­ten mit nor­ma­ler Schwer­hö­rig­keit und 841,94 € (inkl. 7% MwSt.) für solche mit hoch­gra­di­ger, an Taub­heit gren­zen­der Schwer­hö­rig­keit. Dieser Satz gilt immer nur für das erste Gerät, werden zwei Hör­ge­räte benö­tigt, ver­rin­gert sich der Zuschuss beim zwei­ten um 20 Pro­zent. In der Praxis über­nimmt kaum eine Kasse den vollen Satz allein für die Hör­hil­fen, son­dern teilt ihre Leis­tun­gen auf. So bezu­schusst die AOK das erste Gerät bei nor­ma­ler Schwer­hö­rig­keit der­zeit mit 700 €, die Tech­ni­ker Kran­ken­kasse mit ledig­lich 685 €. Hinzu kommen Leis­tun­gen für nötige Repa­ra­tu­ren, die im Ver­lauf der ersten sechs Nut­zungs­jahre über­nom­men werden. Die genauen Sätze sind unse­rem Text zu den Leis­tun­gen der Kran­ken­kas­sen zu ent­neh­men, oder direkt beim Ver­si­che­rer anzu­fra­gen.

Ent­schei­den sich Pati­en­ten nun für ein Hör­ge­rät zum Null­ta­rif, darf dieses maxi­mal so viel kosten, wie die jewei­lige Kran­ken­kasse über­nimmt. Im Bei­spiel oben also höchs­tens 700 € für AOK-Ver­si­cherte und 685 € für Ver­si­cherte der TK. Ein Hör­ge­rät zum Null­ta­rif ist also tat­säch­lich kos­ten­frei, wenn es sich in diesem preis­li­chen Rahmen bewegt. Zumin­dest bis auf die gesetz­li­che Zuzah­lung in Höhe von 10 € je Gerät, die immer selbst getra­gen werden muss. Auch die Fol­ge­kos­ten der Hör­ge­räte werden zum Teil von den Kassen getra­gen. Bei Hör­ge­rä­ten zum Null­ta­rif über­neh­men die Kassen für die Dauer von sechs Jahren anfal­lende Repa­ra­tu­ren und War­tun­gen. Dies ist bei einem teu­re­ren Gerät nicht unbe­dingt der Fall, denn teure Ersatz­teile, die über die Aus­stat­tung des Null­ta­rifs hin­aus­ge­hen, trägt der Ver­si­cherte immer selbst. Doch auch beim Null­ta­rif unter­schei­den sich die Leis­tun­gen von­ein­an­der. Die genaue Höhe der Repa­ra­tur­pau­schale legt jede Kasse selbst fest.

KIND, Geers und Co. – zuzah­lungs­freie Hör­ge­räte auf dem Markt

Ein zuzah­lungs­freies Hör­ge­rät zum Null­ta­rif bietet eine solide Leis­tung auf dem aktu­el­len Stand der Tech­nik. Aber auch Abstri­che im Kom­fort, zum Bei­spiel der Bedien­freund­lich­keit, der Menge vor­han­de­ner Pro­gramme oder dem Design. Es han­delt sich beim Null­ta­rif also immer nur um eine Grund­ver­sor­gung, die der vor­lie­gen­den Hör­min­de­rung Abhilfe ver­schaf­fen soll. Doch oft­mals sind diese Hör­ge­räte völlig aus­rei­chend. Sie sind funk­tio­nal und leis­ten tech­nisch viel. Kon­kret gelten heute fol­gende Anfor­de­run­gen an Hör­ge­räte zum Null­ta­rif:

- Vor­lie­gen von Digi­tal­tech­nik
- Vor­han­dene Rück­kopp­lungs­un­ter­drü­ckung
- Vor­lie­gen von min­des­tens vier Kanä­len und drei ver­schie­de­nen Pro­gram­men

Eine Hör­hilfe, die diese Kri­te­rien nicht erfüllt, ist ver­al­tet und findet sich selbst bei den Null­ta­rif-Ange­bo­ten nicht mehr im Ver­kauf.

Grund­sätz­lich bieten alle grö­ße­ren Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker, von KIND über Geers oder Phonak, Null­ta­rif-Hör­ge­räte an. Es ist am Ende also nicht ent­schei­dend, ob Pati­en­ten eine bestimmte Marke aus­wäh­len. Ob Oticon, Geers, Ber­na­fon oder KIND – wich­tig ist, dass die Hör­ge­räte indi­vi­du­ell ein­ge­stellt werden und zum Hör­pro­fil des Pati­en­ten passen.

Gute Bera­tung ist beim Null­ta­rif Pflicht

Gerade im Bereich der güns­ti­gen Hör­lö­sun­gen ist eine gute Bera­tung beim Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker enorm wich­tig. Jeder Fach­be­trieb sollte im Kun­den­ge­spräch ver­schie­dene Geräte zur Aus­wahl stel­len, dar­un­ter immer auch min­des­tens ein Hör­ge­rät zum Null­ta­rif. Leider ist dies nicht immer der Fall, wie das Maga­zin WISO in seinem Test erfah­ren musste. Oft­mals wurden aus­schließ­lich teure Geräte ange­bo­ten, auch wenn diese nicht immer von­nö­ten gewe­sen wären.

Damit Sie einen kom­pe­ten­ten Ansprech­part­ner für die Anpas­sung Ihrer Hör­ge­räte finden, oder einen Fach­be­trieb zum Ein­ho­len einer Zweit­mei­nung, unter­stüt­zen wir Sie bei der Suche. 

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