Definition
Die Otoplastik ist das individuell angepasste Ohrpassstück eines Hörgeräts, gefertigt aus einem Abdruck Ihres Gehörgangs. Sorgt für sicheren Sitz, akustische Abdichtung und Tragekomfort. Die GKV übernimmt eine Pauschale: 45,07 € für individuell gefertigte Otoplastik, 11,61 € für offene Versorgung (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 23.05.2025). Materialien: Acryl (hart, langlebig 3–5 Jahre) oder Silikon (weich, komfortabler aber kürzere Lebensdauer 2–3 Jahre). Anfertigungs-Dauer: 7–14 Tage nach Abdruck. Bei Kindern wird ausschließlich Silikon in bunten Farben verwendet. Bei IdO-Hörgeräten ist das Hörgeräte-Gehäuse selbst die Otoplastik.