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Hörgerät

Medizinisches Hilfsmittel zur Verstärkung von Schall - individuell angepasst.

Auch bekannt als: HörhilfeHörsystem
// stand 05·2026 · zuletzt verifiziert 2026-05-15

Definition

Ein Hörgerät ist ein Medizinprodukt, das Schall verstärkt und individuell auf den Hörverlust des Trägers eingestellt wird. Anders als ein einfacher Verstärker (PSAP) verarbeitet ein Hörgerät den Klang frequenzspezifisch - d. h. genau dort verstärkt, wo der Träger schlecht hört. Hörgeräte erfordern eine HNO-ärztliche Verordnung, werden vom Hörakustiker angepasst und sind von der GKV mit dem Festbetrag finanziert. Lebensdauer typisch 5–6 Jahre, dann erneute Versorgung möglich.

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