Definition
Die gesetzliche Zuzahlung ist die pauschale Eigenleistung, die jeder GKV-Versicherte ab 18 für ein Hörgerät leistet: 10% des Festbetrags, mindestens 5 €, maximal 10 € pro Gerät. Bei Hörgeräten faktisch immer 10 € pro Gerät. Bei beidseitiger Versorgung also 20 € Zuzahlung gesamt. NICHT zu verwechseln mit dem Eigenanteil. Kinder unter 18 sind befreit. Erwachsene können bei Ausschöpfung der Belastungsgrenze (2% Brutto-Einkommen, bei chronisch Kranken 1%) ebenfalls befreit werden - Bescheinigung von der Kasse.