Definition
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) versichert ca. 90% der deutschen Bevölkerung. Bei Hörgeräten zahlt die GKV einen Festbetrag (2026: 704,37 € pro Ohr) - der Versicherte zahlt 10 € Zuzahlung pro Gerät plus eventuelle Mehrkosten als Eigenanteil. Voraussetzung: HNO-ärztliche Verordnung und Versorgung durch einen Vertrags-Akustiker. Anders als die PKV ist die GKV streng am Festbetrag gebunden - auch Premium-Modelle werden nur mit dem Festbetrag gefördert.