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Nulltarif-Hörgerät

Hörgerät, das vollständig vom Kassen-Festbetrag gedeckt ist - 0 € Eigenanteil.

Auch bekannt als: Kassen-Gerät0-€-Hörgerät
// stand 05·2026 · zuletzt verifiziert 2026-05-15

Definition

Ein Nulltarif-Hörgerät ist so kalkuliert, dass sein Listenpreis exakt dem GKV-Festbetrag entspricht (2026: 704,37 €). Sie zahlen also keinen Eigenanteil, nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Gerät. Jeder Akustiker ist gesetzlich verpflichtet, mindestens ein Nulltarif-Modell anzubieten. Diese sind technisch solide, aber mit weniger Programmen, ohne Bluetooth, oft mit Batterie statt Akku. Für ruhige Alltags-Situationen ausreichend.

PA

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