Definition
Das Restgehör ist die verbliebene Hörfähigkeit bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit. Auch bei „Tauben“ gibt es oft noch ein minimales Restgehör (z. B. tiefe Frequenzen, hohe Lautstärken). Wichtig für die CI-Indikation: bei zu gutem Restgehör kann ein Hörgerät noch ausreichend versorgen, bei zu schlechtem ist CI sinnvoll. Bei der CI-OP wird das Restgehör im operierten Ohr typischerweise zerstört - daher gut überlegen.