Definition
Das Neugeborenen-Hörscreening (NHS) ist seit 2009 in Deutschland verpflichtend. Direkt nach der Geburt wird mit zwei Tests (TEOAE und/oder AABR) das Hörvermögen geprüft. Auffällige Befunde werden nach 1–2 Wochen kontrolliert. Wird ein Hörverlust bestätigt, beginnt die Versorgung mit Hörgeräten ab dem 3.–6. Lebensmonat - wichtig für die Sprachentwicklung. Etwa 1–3 von 1000 Neugeborenen haben relevante Hörverluste.