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Befreiung von der Hörgeräte-Zuzahlung 2026: so klappt der Antrag

Wer dauerhaft krank ist oder ein niedriges Einkommen hat, muss die 10-Euro-Zuzahlung pro Hörgerät nicht zahlen. Wir erklären Belastungsgrenze, Freibeträge und den Antrag - mit aktuellen Zahlen für 2026.

// stand 05·2026 · freibeträge gem. Verbraucherzentrale + AOK 2026
// schnelle antwort

Sie sind befreit, sobald Ihre Zuzahlungen 2 % (bzw. 1 % bei chronisch Krank) Ihres Jahres-Bruttos erreichen.

Kinder unter 18 sind automatisch befreit. Erwachsene müssen die Belastungsgrenze nachweisen - Quittungen sammeln und Befreiungsbescheinigung bei der Krankenkasse beantragen.

2 %
Brutto pro Jahr (Normal)
1 %
Bei chronisch Krank
7.119 €
Freibetrag Ehepartner

Wie die Belastungsgrenze funktioniert

Die Belastungsgrenze ist die Schwelle, ab der ein gesetzlich Versicherter im laufenden Kalenderjahr keine Zuzahlungen mehr leisten muss. Sie liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt, das alle Haushaltsmitglieder zusammen einbringen. Für chronisch Kranke (siehe Abschnitt unten) sinkt die Grenze auf 1 %.

Eingerechnet werden alle Zuzahlungen eines Kalenderjahres - Rezeptgebühren (5 € bis 10 €), Krankenhaus (10 €/Tag, max. 28 Tage), Heilmittel (10 % plus 10 €), Hilfsmittel wie Hörgeräte (10 % vom Festbetrag, max. 10 €) und Fahrtkosten. Wer die Grenze erreicht, beantragt eine Befreiungsbescheinigung und zahlt für den Rest des Kalenderjahres nichts mehr.

Freibeträge 2026 - was vom Brutto abgezogen wird

Vom Familien-Brutto werden gesetzliche Freibeträge abgezogen, bevor die 2 %- bzw. 1 %-Schwelle berechnet wird:

  • Ehepartner / eingetragener Lebenspartner: 7.119 €
  • Pro Kind: 9.756 €

Die Werte für 2026 stammen aus der amtlichen Bekanntmachung der Krankenkassen und werden jährlich angepasst (Quelle: Verbraucherzentrale, AOK).

Familien-Beispielrechnung 2026

Familie, 2 Kinder, Jahres-Brutto 75.000 €

Brutto Ehemann (50.000 €) + Ehefrau (25.000 €)75.000,00 €
− Freibetrag Ehepartner−7.119,00 €
− Freibetrag 2 Kinder (2 × 9.756 €)−19.512,00 €
= Berücksichtigtes Familieneinkommen48.369,00 €
Belastungsgrenze 2 % (Normal)967,38 €
Belastungsgrenze 1 % (Chroniker)483,69 €

Sobald die Familie 2026 mehr als 967,38 € (bzw. 483,69 € bei chronisch Kranken) an Zuzahlungen geleistet hat, kann sie sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Hörgerätekauf beidseitig bringt 20 € Zuzahlung - bringt die Schwelle alleine selten zum Kippen, ist aber kombiniert mit Medikamenten und Heilmitteln oft relevant.

Chronisch Krank: die 1 %-Regel

Eine schwerwiegende chronische Erkrankung liegt vor, wenn folgende Kriterien gleichzeitig erfüllt sind (sog. „Chroniker-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses):

  • Mindestens 1 Jahr Dauerbehandlung (mindestens 1 Arztbesuch pro Quartal)
  • Eines von: GdB 60 oder höher, Pflegegrad 3+ oder eine dauerhafte medizinische Versorgung, deren Unterlassen lebensbedrohlich wäre oder eine schwere Verschlimmerung erwarten lässt

Schwerhörigkeit allein qualifiziert in der Regel nicht als chronische Erkrankung im Sinne der 1 %-Regel - es sei denn, sie ist mit GdB 60+ anerkannt oder Teil eines schwereren Krankheitsbildes (z. B. Tinnitus mit Schwerhörigkeit, kombiniert mit Pflegebedarf).

Antrag auf Befreiung - in 4 Schritten

  1. Quittungen sammeln. Alle Zuzahlungs-Belege ab 1. Januar des Jahres - vom Hörgerät-Akustiker, der Apotheke, dem Krankenhaus, Heilmitteln, Fahrten.
  2. Summe berechnen. Sobald sie die Belastungsgrenze überschreitet (siehe Beispielrechnung oben), kann beantragt werden.
  3. Antrag stellen. Formlos schriftlich an die Krankenkasse, mit Quittungen + Einkommensnachweisen (Lohnzettel, Steuerbescheid) + ggf. Chroniker-Bescheinigung des Arztes.
  4. Befreiungsbescheinigung erhalten. Diese gilt rückwirkend ab Erreichen der Grenze für den Rest des Kalenderjahres. Erstattung bereits gezahlter Zuzahlungen über die Grenze hinaus auf Antrag.

Sonderfälle: Bürgergeld, Rente, Grundsicherung

  • Bürgergeld / Sozialhilfe / Asylbewerberleistungen: Statt vom individuellen Einkommen geht die Belastungsgrenze vom Regelbedarf der Bezugsperson aus. Die Krankenkassen rechnen pauschal - ein Antrag lohnt sich praktisch immer, weil die Grenze niedrig ist.
  • Rentner mit kleinen Renten: Genau wie Erwerbstätige - 2 % der Brutto-Rente, abzüglich der Freibeträge. Häufig nach wenigen Hörgerät- und Medikamenten-Quartalen erreicht.
  • Kinder unter 18: Komplett von allen Zuzahlungen befreit - keine 10 € pro Hörgerät, keine Rezeptgebühren. Pädakustische Versorgungen sind damit für Familien kostenlos (bis auf den Eigenanteil bei Wunschgeräten).
  • Ehepartner mit unterschiedlicher Versicherung: Beide Bruttos zählen zusammen, auch wenn der eine in der PKV ist. Praktisch relevant: PKV-Versicherte zählen nicht in die Belastungsgrenze der GKV mit, weil sie keine GKV-Zuzahlungen leisten.

Quellen