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EIGENE ZUZAH­LUN­GEN BEI HÖRGERÄTEN

Wer schlecht hört und sich beim Fach­arzt unter­su­chen lässt, bekommt gege­be­nen­falls eine Ver­ord­nung für Hör­ge­räte.

Diese Ver­ord­nung ist gleich­zei­tig die Berech­ti­gung, die Kosten der Hör­hil­fen nicht alleine tragen zu müssen. Bei gesetz­lich Ver­si­cher­ten sprin­gen die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen ein und leis­ten eine Zuzah­lung in Höhe des eigens fest­ge­leg­ten Satzes. Pri­vat­ver­si­cherte können eben­falls mit einer Zuzah­lung ihres Ver­si­che­rers rech­nen, soll­ten den genauen Leis­tungs­satz aber immer zuvor erfra­gen. Mit dem Punkt Kos­ten­über­nahme durch die Kran­ken­kas­sen beschäf­ti­gen wir uns aus­führ­lich in einem sepa­ra­ten Text. Dass es neben dieser Leis­tung aber wei­tere Kos­ten­punkte zu beach­ten gibt, the­ma­ti­siert der fol­gende Artikel.

Zuzah­lung für Hör­ge­räte: Welche Kosten Sie selbst tragen müssen

In der Wer­bung locken Ver­spre­chen von Hör­ge­rä­ten zum Preis von 0 €. Doch kom­plett kos­ten­frei bekom­men Pati­en­ten hier­zu­lande keine Hör­ge­räte. Zwar exis­tie­ren Null­ta­rif-Ange­bote, die aber immer auch eine gesetz­li­che Zuzah­lung in Höhe von 10 € je Gerät beinhal­ten. Wenn über­haupt, gibt es also die güns­tigs­ten Hör­ge­räte für min­des­tens 20 € für eine Ver­sor­gung beider Ohren. Diese Hör­hil­fen sind dann zwar für die Geräte selbst zuzah­lungs­frei, aber den­noch nicht ganz kos­ten­los.

Ein grö­ße­rer Kos­ten­punkt ist jedoch die eigene Zuzah­lung, wenn hoch­wer­ti­gere Hör­ge­räte gewünscht werden. Denn die Kran­ken­kas­sen über­neh­men keine belie­big hohen Preise, son­dern immer nur eine Grund­ver­sor­gung. Die ver­schie­de­nen Hör­ge­rä­te­her­stel­ler führen solche ein­fach aus­ge­stat­te­ten Hör­ge­räte in der Regel auch im Sor­ti­ment, jedoch sind die Aus­stat­tungs­va­ri­an­ten nach oben hin offen. Posten, die die eigene Zuzah­lung der Pati­en­ten erhö­hen, gibt es enorm viele. Wer ein dezen­te­res Design, zum Bei­spiel beson­ders unauf­fäl­lige IdO-Hör­ge­räte möchte, muss die Dif­fe­renz von diesen zu den zuzah­lungs­freien Vari­an­ten selbst tragen. Auch wer mehr Pro­gramme wünscht, wird dafür alleine zur Kasse gebe­ten. Ein­fach aus­ge­stat­tete Hör­ge­räte sind gut, aber meist nicht sehr viel­sei­tig. Wenn Pati­en­ten also bereit sind, eine eigene Zuzah­lung für ihre Hör­ge­räte in Kauf zu nehmen, stehen ihnen auch bei der Aus­stat­tung der Hör­hil­fen meh­rere Vari­an­ten zur Ver­fü­gung.

Dies kann in spe­zi­el­len Hör­si­tua­tio­nen sehr hilf­reich sein. Fahren Sie bei­spiels­weise oft mit der Bahn, oder nehmen Sie täg­lich an Mee­tings in lauter Geräusch­ku­lisse teil, kann eine beson­ders gute Stör­ge­räusch­un­ter­drü­ckung oder das Vor­han­den­sein ver­schie­de­ner Richt­mi­kro­fone hilf­reich für Sie sein. Zusätz­li­che Pro­gramme, die über den Stan­dard hin­aus­ge­hen, ver­ur­sa­chen jedoch eigene Zuzah­lun­gen. Es gilt also beim Pro­be­tra­gen her­aus­zu­fin­den, was genau zu Ihrem Alltag passt und wie viel Unter­stüt­zung und Fle­xi­bi­li­tät Sie von Ihren Hör­ge­rä­ten erwarten.

Zuzah­lung bei Zubehör

Mit Aus­nahme von Kin­dern bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jah­res, über­neh­men die Kran­ken­kas­sen nur die (Teil-)Kosten für die Hör­ge­räte selbst und die anfal­len­den War­tun­gen und Repa­ra­tu­ren. Doch Hör­ge­räte brau­chen mehr, um zu funk­tio­nie­ren. Das beginnt bereits bei klei­nen Dingen, wie den Bat­te­rien. Diese werden nicht von den Kran­ken­kas­sen über­nom­men und fallen unter den Punkt eigene Zuzah­lung. Auch gewünsch­tes Zube­hör, z. B. eine Fern­be­die­nung für die eige­nen Hör­ge­räte, ist selbst zu finan­zie­ren. Ebenso wie kom­for­ta­blere Ohr­pass­stü­cke, die den Kran­ken­kas­sen­satz über­stei­gen. Und wer sich für ein Luxus-Hör­ge­rät mit großer Son­der­aus­stat­tung ent­schie­den hat, muss die Repa­ra­tur teurer Bau­teile oft selbst zahlen. Denn die gesetz­li­che Zuzah­lung greift nur für Bau­teile, die bei zuzah­lungs­freien Hör­ge­rä­ten vor­han­den sind. Ein­fach aus­ge­drückt: Wer mehr möchte, zahlt auch mehr. Nicht nur als Zuzah­lung bei der Anschaf­fung, son­dern auch wäh­rend der Nut­zung der Hör­ge­räte.

Das finan­zi­elle Risiko ein wenig ein­däm­men können Pati­en­ten mit Abschluss einer Hör­ge­rä­te­ver­si­che­rung. Diese min­dert zwar nicht die Zuzah­lung beim Kauf der Hör­ge­räte, mil­dert aber mög­li­che Fol­ge­kos­ten etwas ab. Je nach­dem, wel­chen Ver­trag Kunden abschlie­ßen, tragen die Ver­si­che­run­gen die Kosten von Zube­hör, teu­re­ren Repa­ra­tu­ren oder einem Ersatz­ge­rät bei Ver­lust der Hör­hil­fen.

Ob ein Gerät zum Null­ta­rif aus­reicht, oder Sie auf ein höher­wer­ti­ges System setzen soll­ten, erfah­ren Sie nur im Rahmen einer umfas­sen­den Bera­tung beim Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker. Dieser hilft Ihnen bei der Suche nach pas­sen­den Hör­ge­rä­ten, die zu Ihrem Alltag und Ihrer Hör­um­ge­bung passen und rech­net Ihnen die nöti­gen eige­nen Zuzah­lun­gen kon­kret aus. Wie Sie diesen Ansprech­part­ner finden, erfah­ren Sie hier bei uns. Schrei­ben Sie uns kos­ten­los und unver­bind­lich über unser Kon­takt­for­mu­lar auf der Seite. Wir melden uns umge­hend bei Ihnen. 

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