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LAU­FENDE KOSTEN BEI HÖRGERÄTEN

Neben den reinen Anschaf­fungs­kos­ten eines Hör­ge­rä­tes sind vor allem die lau­fen­den Betriebs­kos­ten ein wich­ti­ges Kauf­kri­te­rium. Doch wird diesen in den sel­tens­ten Fällen wirk­lich Beach­tung geschenkt. Für viele Kunden zählt am Anfang meist nur die Frage “Was kostet ein Hör­ge­rät?”, die haupt­säch­lich auf den Kauf­preis abzielt. Doch auf lange Sicht lohnt sich ein Blick auf die Beträge, die im Laufe der Nut­zung eines Hör­ge­rä­tes auf­tre­ten. Dieser Arti­kel schil­dert, womit Hör­ge­rä­te­trä­ger kon­kret rech­nen müssen und welche Eck­punkte Sie bereits in ihre Kauf­ent­schei­dung ein­flie­ßen lassen sollten.

Was kosten Hör­ge­räte auf Dauer?

(Ein Hin­weis vorab: was Hör­ge­räte ein­ma­lig in der Anschaf­fung kosten haben wir in einem geson­der­ten Arti­kel zusam­men­ge­stellt. Hier beschäf­ti­gen wir uns aus­schließ­lich mit den lau­fen­den Kosten von Hör­ge­rä­ten, die für Ver­brauchs­ma­te­rial wie Bat­te­rien, Schall­schläu­che und Fixier­schirm­chen sowie für Reinigungs‑, Repa­ra­tur- und War­tungs­ar­bei­ten oder auch Ver­si­che­run­gen anfal­len können.)

Wie bei den Kosten der Hör­ge­räte selbst über­nimmt die Kran­ken­kasse auch einen Teil der fort­lau­fen­den Betriebs­kos­ten. Ser­vice- oder Repa­ra­tur­pau­schale heißt diese im Leis­tungs­ka­ta­log der Kassen. Über­nom­men werden Repa­ra­tu­ren und Inspek­tio­nen, die im Zeit­raum von sechs Jahren ab dem Datum des Kaufs der Hör­ge­räte anfal­len. Jedoch nicht in unbe­grenz­ter Höhe!

Hat sich ein Kunde für ein Hör­ge­rät ent­schie­den, dessen Kosten kom­plett von der Kran­ken­kasse über­nom­men wurden, deckt die Ser­vice­pau­schale alle nöti­gen Instand­set­zun­gen der ersten sechs Jahre ab. Wurden jedoch Hör­ge­räte mit einer Zuzah­lung, die über die gesetz­li­che Min­dest­zu­zah­lung von der­zeit zehn Euro pro Hör­ge­rät hin­aus­geht, gewählt, werden auch bei fäl­li­gen Repa­ra­tu­ren mög­li­cher­weise Zuzah­lun­gen fällig.

Jede Kran­ken­kasse legt einen festen Betrag zugrunde, der mit dem Kauf der Hör­ge­räte an den jewei­li­gen Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker gezahlt wird. Aktu­ell liegen diese Pau­scha­len bei den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen bei rund 120 bis 140 Euro. Ist das Mikro­fon am teuren High-End Hör­ge­rät defekt und über­stei­gen die Kosten der Repa­ra­tur die Ser­vice­pau­schale, wird der Kunde selbst in die Tasche grei­fen müssen — es sei denn, er hat eine ent­spre­chende Ver­si­che­rung abge­schlos­sen. Beim Kauf sollte also nicht nur die Frage „Was kosten Hör­ge­räte“ zählen, son­dern auch „Was kosten Ersatz­teile und Reparaturen?“

Welche Kosten deckt die Repa­ra­tur­pau­schale ab?

An einem Hör­ge­rät kann eini­ges kaputt­ge­hen, denn moderne Hör­sys­teme sind im Prin­zip kleine Com­pu­ter im oder am Ohr. Mög­lich sind bei­spiels­weise Defekte am Schall­schlauch, am Mikro­fon oder an den Bedien­ele­men­ten. Um die Hör­ge­räte dau­er­haft in einem guten Zustand zu halten, emp­fiehlt sich eine regel­mä­ßige War­tung. Auch diese ist Teil des Leis­tungs­um­fangs und wird als Bestand­teil der Ser­vice­pau­schale über­nom­men.

Der Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker führt bei der War­tung eine Sicht­kon­trolle durch und stellt fest, ob alle Teile der Hör­ge­räte in gutem und funk­ti­ons­tüch­ti­gem Zustand sind. Außer­dem gehört zur War­tung immer auch eine Rei­ni­gung von Hör­ge­rät, Ohr­pass­stück und bei Bedarf das Aus­wech­seln des Schlauchs. Auch gewünschte Ein­stel­lungs­än­de­run­gen sind hier mög­lich. Die Kosten für neue Bat­te­rien werden nicht über­nom­men und sind vom Kunden selbst zu tragen.

Wer sich beim Kauf für beson­ders hoch­prei­sige Hör­ge­räte ent­schie­den hat, kann ergän­zend eine Hör­ge­rä­te­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Diese bietet, je nach Ange­bots­um­fang, zusätz­li­che Kos­ten­über­nah­men, sowie die Erstat­tung bei Ver­lust der Hör­ge­räte an. Kosten und dafür gebo­tene Leis­tung unter­schie­den sich je nach Anbie­ter. Der Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker vor Ort ist ein guter erster Ansprechpartner.

Was kostet Zube­hör für Hörgeräte?

Die lau­fen­den Kosten für den Betrieb des Hör­ge­räts stehen auf der einen Seite, mög­li­ches Zube­hör auf der ande­ren. Denn, wer sich für kom­for­ta­ble Extras inter­es­siert, muss diese selbst zahlen. Der Markt bietet zahl­rei­che Ergän­zun­gen für Hör­ge­räte an. Von der ein­fa­chen Fern­be­die­nung über das Rei­ni­gungs­set und die Tro­cken­box bis hin zum Kopf­hö­rer, der mit dem Hör­ge­rät kom­pa­ti­bel ist, reicht die Pro­dukt­pa­lette. Die Preise vari­ie­ren je nach Marke und Hör­ge­rä­te­akus­ti­ker und soll­ten direkt im Geschäft erfragt werden.

Sind Sie auf der Suche nach einem Hör­ge­rät mit güns­ti­gen Betriebs­kos­ten, oder möch­ten sich dies­be­züg­lich gerne aus­führ­lich bera­ten lassen? Dann nutzen Sie unser kos­ten­lo­ses Kon­takt­for­mu­lar und fragen Sie uns nach dem nächs­ten Ansprech­part­ner in Ihrer Region. Wir helfen Ihnen schnell und unkom­pli­ziert weiter!

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